Als fachkundige Leserin oder fachkundiger Leser unseres gestrigen Newsletters haben Sie vielleicht bemerkt, dass uns beim Hinweis auf das neue Zement-Merkblatt B12 „Unterwasserbeton“ ein Schreibfehler unterlaufen ist, der zu technischen Verwerfungen führen würde. Statt wie von uns im Newsletter geschrieben („gerüttelten Transportbeton“) behandelt unser Merkblatt den Einbau von „geschüttetem Transportbeton“. Unter Wasser gerüttelt wird der Beton NICHT. In unserem Merkblatt ist das Bauverfahren ausführlich und natürlich korrekt dargestellt.
Hier finden Sie das Merkblatt
|